Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die MARKTGEMEINDE ST. NIKOLAI IM SAUSAL auf ihren Erledigungen und Formularen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Schriftstück der Gemeinde bzw. Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz (E-GovG) die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http.//www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal:
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Rechtsmitteleinbringung:
Persönlich / postalisch (Original): A-8505 St. Nikolai im Sausal, St. Nikolai im Sausal 5
Fax: 03185 2317-9
Email: gemeinde@nikolai-sausal.at
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
- Dateigröße max. 10 MB
- Übermittlung von Zip-Dateien bis max. 10 MB
- Elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf