Die örtliche Raumordnung ist nach Rechtswirksamkeit des örtlichen Entwicklungskonzeptes 5.0 und des Flächenwidmungsplanes 5.0 nach Maßgabe der räumlichen Entwicklung fortzuführen. Aufgrund des Vorliegens wesentlich geänderter Planungsvoraussetzungen sowie aus Anlass einer Revision nach Ablauf der Revisionsfrist haben Gemeinden ein Örtliches Entwicklungskonzept samt Entwicklungsplan und einen Flächenwidmungsplan jeweils innerhalb von 15 bzw. 10 Jahren zu erstellen.
Gemäß § 42 (2), (8) und (9) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 73/2023, fordert der Bürgermeister aus Anlass der Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal öffentlich auf, Anregungen auf Änderung des geltenden Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Entwicklungsplanes), des geltenden Flächenwidmungsplanes, der geltenden Bebauungspläne (und der Bebauungsrichtlinien) einzubringen.
Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes
Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Baulandvorhaben und sonstige Planungs-anregungen in der Zeit von 15.11.2024 bis 28.02.2025 im Marktgemeindeamt St. Nikolai im Sausal, Naturparkgemeinde, St. Nikolai im Sausal Nr. 5, A-8505 St. Nikolai im Sausal (Tel.: 03185 2317; Fax: 03185 2317-9; E-Mail: gemeinde@nikolai-sausal.at) während der Öffnungszeiten bekanntzugeben.
Hierbei sind auch Planungswünsche, wie die Erweiterung oder Neuerrichtung von Wohnhäusern, Betrieben, Ställen, Wirtschaftsgebäuden, Sportanlagen, etc. bekanntzugeben, da z.B. Gewerbebetriebe oder Nutztierhaltungen bei Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes einer eigenen Berücksichtigung bedürfen.
Hingewiesen wird auf die erforderlichen Mobilisierungsmaßnahmen für unbebaute Baulandgrundstücke. Bestehen bereits nicht konsumierte, d.h. nicht rechtmäßig bebaute Baulandgrundstücke mit laufenden Bebauungsfristen bzw. privatwirtschaftlichen Maßnahmenverträgen, so ist der Gemeinde mitzuteilen, wie weiter mit dem Grundstück vorgegangen werden soll.