Der Jahreswechsel ist die Zeit der Feuerwerke und Böller.
Die Marktgemeinde weist darauf hin, dass laut österreichischem Pyrotechnikgesetz die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern ab der Klasse F2 im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten sind Feuerwerkskörper/Silvesterknaller grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes. Ein Verbot gilt generell auch in der Nähe von Menschenansammlungen.
Verzichten Sie nicht nur aus Umweltschutzgründen (Feinstaub und Lärm) auf das Abfeuern von Raketen und Böllern, sondern auch aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und vor allem auf Tiere, die sehr oft verschreckt werden und tagelang verängstigt sind. Vielen Dank!