Heiraten in St. Nikolai im Sausal
Ihr schönster Tag im Leben – für standesamtliche Trauungen wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Standesbeamtinnen:
Meldeamt, Standesamt, BürgerserviceHelga Krottmaier Hauptansprechperson |
Bürgerservice, StandesamtDaniela Toplak-Kappel |
StandesamtSilvia Stelzel |
Nicht nur für das Brautpaar, auch für die Standesbeamtinnen ist die Eheschließung ein besonderes Ereignis, das sie mit Ihnen zusammen so schön als möglich gestalten wollen. Nehmen Sie sich dazu etwas Zeit, um alle etwaigen Vorstellungen bei einem gemeinsamen Termin vorab zu besprechen.
Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. Prüfung im ZPR:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass oder Personalausweis)
- ggf. Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen
- Urkunden aller früheren Partnerschaften und Nachweise über deren Auflösung
- Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
- Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (Ing.-Urkunden, Diplom, Sponsion, Promotion usw.)
Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr)
- Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und Erziehungsberechtigten
- Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich):
- Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (6 Monate).
Konventionsflüchtlinge:
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft/Konventionspass
- Ausländische Personenstandsurkunden werden akzeptiert, bedürfen aber je nach Staat einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille.
- Fremdsprachige Urkunden sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich zu übersetzen.
Hochzeit-Locations
In der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal steht Ihnen das Marktgemeindeamt für die standesamtliche Trauung zur Verfügung.
Standesamtliche Trauungen außerhalb des Marktgemeindeamtes St. Nikolai im Sausal sind sogenannte „Exklusivtrauungen“, bei welchen laut Gesetz zusätzliche Gebühren zu entrichten sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei unseren Standesbeamtinnen.
Kirchliche Trauungen
...sind in der in der Pfarrkirche St. Nikolai im Sausal möglich.
Ihr Ansprechpartner:
Pfarrer Mag. Krystian Puszka
Tel.: 0676 8742 6463
Email: pfarrer@nikolai.at
Web: www.nikolai.at