Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025 kann zwischen 07.10.2024 und 28.02.2025 im Marktgemeindeamt beantragt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss online zu beantragen (Beilage).
Beachten Sie bitte die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss (Beilage) und die darin angeführten Einkommensgrenzen:
- für Einpersonenhaushalte: € 1.572,00
- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,00
- für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,00
Anleitung Online-Formular
Richtlinien Heizkostenzuschuss LINK