Die Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal teilt aus gegebenem Anlass mit:
Aufgrund der Verordnung des Gemeinderates vom 24.06.2011 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes 2002 ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte verpflichtet, mindestens zweimal jährlich (spätestens bis zum 15. Juni und spätestens bis zum 30. August) zu mähen oder so zu pflegen, dass keine Verwilderung und keine unmäßige Vermehrung von Schädlingen, Lästlingen und Unkraut eintreten kann. Die Grundstücke sind frei von Schadorganismen zu halten, die auch auf benachbarte Grundstücke übergreifen können.
In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig auf die Rasenmähzeiten hingewiesen:
Montag bis Freitag
8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
Samstag
8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten nicht gestattet.