MÄHVERPFLICHTUNG & RASENMÄHZEITEN

Veröffentlicht am: 17.06.2024

Die Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal teilt aus gegebenem Anlass mit:

Aufgrund der Verordnung des Gemeinderates vom 24.06.2011 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Pflanzenschutzgesetzes 2002 ist der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte verpflichtet, mindestens zweimal jährlich (spätes­tens bis zum 15. Juni und spätestens bis zum 30. August) zu mähen oder so zu pflegen, dass keine Ver­­wilderung und keine unmäßige Vermehrung von Schädlingen, Lästlingen und Unkraut ein­treten kann. Die Grundstücke sind frei von Schadorganismen zu halten, die auch auf benach­barte Grundstücke übergreifen können.

In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig auf die Rasenmähzeiten hingewiesen:

Montag bis Freitag
8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr

Samstag
8 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten nicht gestattet.

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